
22.02.2017: Steuertipp: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Zur ÜbersichtFür bestimmte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und auch für Handwerkerleistungen kann eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Diese beträgt grundsätzlich 20% der getragenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen, jedoch begrenzt auf max. 510 EUR bzw. 4.000 EUR bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie 1.200 EUR bei Handwerkerleistungen.